Mindesthaltbarkeitsdatum: Wie wichtig ist es, darauf zu achten?

In Deutschland landen jährlich ca. 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Neben tatsächlich verdorbenen Lebensmitteln sind auch oft noch genießbare Lebensmittel dabei! Eine Ursache dafür ist das falsch verstandene Mindesthaltbarkeitsdatum: Denn nur weil ein Lebensmittel „abgelaufen“ ist, ist es noch lange nicht ungenießbar oder gar gefährlich.
Als Schulcaterer haben wir bei LEHMANNs diesbezüglich klare Auflagen, an die wir uns strikt halten. Doch wie ist das Mindesthaltbarkeitsdatum in privaten Haushalten zu verstehen? Was das Mindesthaltbarkeitsdatum wirklich bedeutet und wie Sie damit noch bewusster leben können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Im Supermarkt finden Sie meistens zwei verschiedene Bezeichnungen auf Lebensmitteln: Zum einen „Mindestens haltbar bis“, das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum und zum anderen „Zu verbrauchen bis“, das sogenannte Verbrauchsdatum. Beide haben unterschiedliche Bedeutungen:
Wie der Name schon verrät, zeigt das Mindesthaltbarkeitsdatum, bis wann Sie ein Lebensmittel „mindestens“ verzehren können. Der Lebensmittelhersteller legt dieses Datum selbst fest und garantiert bis dahin die volle Qualität. Das heißt, dass spezifische Eigenschaften wie Farbe, Geruch oder Geschmack bis zu diesem Datum unverändert bleiben und sich keine schädlichen Keime bilden. Oftmals sind Lebensmittel jedoch viel länger genießbar als das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum.
Sehen, Riechen und Schmecken – vertrauen Sie Ihren Sinnen!
Ob Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar sind oder nicht, können Sie und Ihr Kind ganz einfach mit den eigenen Sinnen überprüfen! Retten Sie gemeinsam Ihre Lebensmittel: Lassen Sie doch einmal Ihr Kind am abgelaufenen Joghurt riechen und erkennen, ob er noch verzehrbar ist. So lernt es nicht nur, ob Lebensmittel noch haltbar sind, sondern entwickelt gleichzeitig auch ein Bewusstsein für die Wertschätzung von Lebensmitteln.
Doch Vorsicht: Wenn das Lebensmittel unangenehm riecht, es säuerlich schmeckt oder bereits Schimmel zu erkennen ist, ist es nicht mehr genießbar!
Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich nur auf ungeöffnete Verpackungen. Nach dem Öffnen der Verpackung kann die Haltbarkeit des Lebensmittels durch Mikroorganismen, Feuchtigkeit und Sauerstoff beeinflusst werden und dazu führen, dass das Lebensmittel schneller verdirbt.
Achten Sie auf das Verbrauchsdatum
Die Kennzeichnung „Zu verbrauchen bis“ finden Sie auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie rohes Fleisch oder frischer Fisch. Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum gibt das Verbrauchsdatum vor, bis zu welchem Tag ein Lebensmittel tatsächlich zu verzehren ist. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten die Lebensmittel nicht mehr gegessen werden, da sie durch die Bildung von Keimen gesundheitsschädigend sein könnten.
Tipps für die Resteküche
Haben Sie abgelaufene Lebensmittel erst mal gerettet, können Sie verschiedene Gerichte daraus zubereiten. Beispielsweise eignen sich Gemüsereste hervorragend als eine leckere und vitaminreiche Gemüsesuppe für Ihr Kind.
Auch überreife braune Bananen müssen nicht im Müll landen: Bereiten Sie damit zum Beispiel leckere Bananen Pancakes gemeinsam mit Ihrem Kind zu. Während Ihr Kind die Bananen schält und mit einer Gabel in einer Schüssel zu Mus zerdrückt, können Sie die restlichen dazugeben und anschließend die Pancakes in einer Pfanne goldbraun braten.